1. Die Versicherungsgesellschaft kann zum Zeitpunkt der Schadensfalleröffnung die verschiedenen infrage kommenden Partnerwerkstätten empfehlen, vorausgesetzt, dass die Art des Schadensfalls eine Reparatur zulässt. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, die Liste der kooperierenden Werkstätten einzusehen auf der Webseite www.segurcaixaadeslas.es. Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags für das Produkt MyBox Auto für durch den Vertrag gedeckte Schadensfälle, mit Ausnahme des „kostenlosen 20-Punkte-Sicherheitschecks“ für das Fahrzeug innerhalb unseres Netzwerks kooperierender Werkstätten, einer Dienstleistung, die nicht mit der Meldung eines Unfalls verknüpft ist. Diese Verpflichtungen werden übernommen, außer in Fällen höherer Gewalt.
2. In der Partnerwerkstatt, die Sie uns nennen, wird das versicherte Fahrzeug einem 20-Punkte-Sicherheitscheck unterzogen: 1) Interne Elemente (Ölstand des Motors, Stand des Kühlmittels, Stand von Brems- und Kupplungsflüssigkeit, Stand der Scheibenwaschflüssigkeit, Zustand der Hilfsriemen). 2) Beleuchtung (Blinklichter/Warnblinklicht, Bremslichter, Rückfahrscheinwerfer, Standlicht/Abblendlicht/Fernlicht und Lichthupe/lang/kurz, Scheinwerfereinstellung, Nebelscheinwerfer). 3) Reifen (Zustand, Druck). 4) Bremsen / Aufhängung / Lenkung / Getriebe / Auspuff (Stoßdämpfer, Spiel, Bremsverschleiß, Handbremsspannung, Undichtigkeiten). 5) Sonstige Elemente (Scheibenwischer, Sicherheitsgurte). Die Werkstatt händigt Ihnen ein Dokument aus mit den Ergebnissen der Revision und den eventuell festgestellten Unregelmäßigkeiten. Möchten Sie die Reparatur der festgestellten Unregelmäßigkeiten in derselben Werkstatt durchführen lassen, können Sie dafür einen Kostenvoranschlag anfordern.
3. Im Falle einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines Unfalls innerhalb von Spanien wird der Abschleppwagen innerhalb von maximal 60 Minuten nach dem unter der für Reiseassistenz eingerichteten Telefonnummer 900 301 900 (24 Stunden am Tag erreichbar) erfolgten Eingang der Anforderung des Abschleppdienstes eintreffen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung gilt nicht bei Verspätungen aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, bei atypischem Verkehrsaufkommen sowie bei Assistenz auf Waldwegen, Wegen und anderen nicht passierbaren Pisten.
4. Sobald Sie das Sachverständigengutachten anfordern, schicken wir den Sachverständigen zu der von Ihnen genannten Werkstatt, und zwar innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Arbeitstag ab dem Zeitpunkt der von Ihnen mit der Werkstatt getroffenen Terminvereinbarung und innerhalb der Kundendienstzeiten der Werkstatt.
5. Für Schäden, die den Austausch von Scheiben oder die Reparatur der Karosserie des versicherten Fahrzeugs betreffen und die in unseren Partner-Werkstätten durchgeführt werden, wenn deren Kosten unter 300 € liegen und wenn unsererseits eine Zahlungszusage vorliegt. Sobald der Schaden gemeldet und der Reparaturauftrag an die Partnerwerkstatt erteilt wurde, kann die Werkstatt, sobald sie über die erforderlichen Ersatzteile verfügt, mit der Reparatur oder dem Austausch beginnen, ohne dass ein Sachverständiger Remote oder vor Ort eingeschaltet werden muss.
6. Lassen Sie die Karosserie des versicherten Fahrzeugs in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren, wird die Reparatur in weniger als drei Arbeitstagen durchgeführt, nachdem der Schaden von einem Sachverständigen vor Ort oder Remote begutachtet wurde. Dieser Service gilt für Versicherungen mit Eigenschadendeckung bei Reparaturen, die weniger als 500 € kosten und weder Austausch noch Beschaffung von Ersatzteilen beinhalten und nur, wenn unsererseits eine Zahlungszusage vorliegt. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Fälle von Mehrfachschäden gemäß der dafür gegebenen Definition, die enthalten ist in der Klausel „Für den Versicherungsvertrag geltende Definitionen für Mehrfachschäden“.
7. Entschädigungszahlungen, die wir für durch die Versicherung gedeckte Schäden zu erbringen haben, werden innerhalb von zwei Arbeitstagen geleistet, gerechnet ab dem Erhalt aller für die Abwicklung der Zahlung erforderlichen Unterlagen, sobald die Vereinbarung über den zu entschädigenden Betrag zwischen uns und dem Begünstigten der Entschädigung formalisiert wurde und Sie uns die Nummer des Kontos mitgeteilt haben, auf das die Zahlung erfolgen soll. Im Falle eines vollständigen Diebstahls beginnt die 48-Stunden-Frist nach den 40 Tagen, die für diese Fälle im Versicherungsvertrag festgelegt wurden.
8. Bei Nichteinhaltung einer der Verpflichtungen, mit Ausnahme des „kostenlosen 20-Punkte-Sicherheitschecks“ in unserem Netzwerk von Partnerwerkstätten, haben Sie die Möglichkeit, unter der Telefonnummer 91 991 78 21 eine Überprüfung der Einhaltung der genannten Verpflichtungen zu beantragen und gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 200 €. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf höchstens eine finanzielle Entschädigung pro Versicherungsjahr, vorausgesetzt, die Verpflichtungen sind zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Schaden, der die Entschädigung begründet, gemeldet wird. Diese Entschädigung wird vor Ende Dezember des Jahres ausbezahlt, in dem die Nichteinhaltung durch SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros anerkannt wurde. Die Zahlung des finanziellen Ausgleichs unterliegt den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.
9. Die Versicherung MyBox Auto wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen und monatlich bezahlt (die Vorauszahlungsoption, die vorsieht, den Preis für den ersten Versicherungszeitraum am Tag des Inkrafttretens der Versicherung vollständig zu bezahlen, ist den Kunden von Banca Premier und Banca Privada vorbehalten). Für das Fraktionieren wird kein Aufpreis erhoben. Wird die Versicherung verlängert, kann die Folgeprämie den Bedingungen der Police entsprechend neu berechnet werden. Ab dem vierten Jahr verlängert sich die Laufzeit der Versicherungen MyBox automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Vorbehaltlich der für MyBox geltenden Vertragsbedingungen.
10. Kraft Gesetzes gewähren Werkstätten eine Garantie von drei Monaten. Bei SegurCaixa Adeslas erweitern wir jedoch die Garantie für infolge eines durch Ihre Kfz-Versicherung gedeckten Unfalls erfolgte Reparaturen auf zwei Jahre und geben eine unbefristete Garantie auf die Lackierung. Diese Garantie gilt, sofern die Reparatur auf einen Unfall zurückzuführen ist und sowohl der Fahrzeughalter als auch der Versicherte weiterhin dieselben bleiben und den Vertrag mit uns beibehalten. Ausgenommen sind Verschleißteile wie mechanische Teile, Schäden an Motor, Getriebe oder elektrische Bauteile.
Sie können die Bedingungen für einen Vertragsabschluss in jeder Zweigstelle der CaixaBank einsehen. Die Informationen unterliegen den allgemeinen, besonderen und speziellen Bedingungen jedes Versicherungsvertrags sowie den Bedingungen für Zeichnung und Vertragsabschluss. Versicherungsgesellschaft: SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros. Vertreiber: CaixaBank, S.A., exklusiver Vertreiber der Bank-Versicherungen von VidaCaixa, S.A.U. de Seguros y Reaseguros und autorisierter Vertreiber von SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros, mit spanischer Steuernummer NIF A08663619 und Sitz unter der Anschrift Calle del Pintor Sorolla 2 - 4, 46002 Valencia. Eingetragen in das Register für Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler der spanischen Generaldirektion für das Versicherungswesen und Rentenfonds (DGSFP) mit dem Code OE0003. Der Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung ist erfolgt, um damit gemäß der geltenden Rechtsvorschriften möglicherweise eintretende Fälle von Haftung infolge beruflicher Fahrlässigkeit abzudecken. Weitere Informationen erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite. Informationen gültig bis 23.04.2026.
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